Die richtige Lagerung von Gefahrstoffen

Achtung Gefahrstoff! Was du unbedingt wissen musst:

Chemikalien sind aus der professionellen Reinigung und dem Gebäudemanagement nicht wegzudenken. Doch viele unterschätzen die Risiken, die von Gefahrstoffen ausgehen. Unklare Kennzeichnungen, fehlende Schulungen oder unsachgemässe Lagerung – schon kleine Fehler können grosse Folgen haben. Wie schützt du dich und dein Team richtig? Hier erfährst du alles, was du wissen musst!

Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe sind chemische Substanzen oder Gemische, die eine Gefährdung für Menschen und Umwelt darstellen. In der Schweiz regelt das Chemikaliengesetz (ChemG) den Umgang mit diesen Stoffen. Gefahrstoffe lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:

  • Reizende und ätzende Stoffe – z. B. starke Reinigungsmittel oder Säuren
  • Karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMR-Stoffe) – z. B. Lösungsmittel
  • Explosive oder leicht entzündliche Stoffe – z. B. gewisse Aerosole oder brennbare Flüssigkeiten
  • Stoffe mit definierten Arbeitsplatzgrenzwerten – z. B. bestimmte Desinfektionsmittel

Pflichten des Arbeitgebers: Schutz geht vor!

Als Arbeitgeber oder verantwortlicher Hauswart hast du eine klare Verantwortung für die Sicherheit deines Teams. Die wichtigste Regel lautet: Vermeiden – Eindämmen – Schützen.

  1. Gefahrstoffe vermeiden: Gibt es eine weniger gefährliche Alternative? Falls ja, sollte diese bevorzugt werden.
  2. Eindämmung der Gefahren: Ist der Einsatz von Gefahrstoffen notwendig, sollten spezielle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden (z. B. abgesonderte Arbeitsbereiche, geschlossene Systeme, Lüftungsanlagen).
  3. Persönlicher Schutz: Schutzkleidung wie Handschuhe, Atemmasken oder Schutzbrillen müssen bereitgestellt und genutzt werden.

Weitere wichtige Arbeitgeberpflichten:

  • Regelmässige Schulungen und Unterweisungen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
  • Kennzeichnung aller Gefahrstoffe nach GHS-Standards (rot umrandete Rauten mit Piktogrammen)
  • Zugang zu Sicherheitsdatenblättern für alle Mitarbeitenden
  • Regelmässige Gesundheitsuntersuchungen für gefährdete Mitarbeitergruppen
  • Einrichtung von Augenspülstationen und Erste-Hilfe-Massnahmen

Gefahrstoffe sicher lagern – So geht’s richtig!

Die Lagerung von Gefahrstoffen ist ein häufig unterschätztes Risiko. Damit es nicht zu Unfällen oder chemischen Reaktionen kommt, gelten folgende Grundregeln:

  • Inventar und Klassifizierung: Erstelle ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe und klassifiziere sie entsprechend ihrer Gefahrenklasse. Dies hilft bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Auswahl geeigneter Schutzmassnahmen.
  • Kennzeichnung: Alle Gefahrstoffe müssen klar beschriftet sein. Die Etiketten sollten stets lesbar und aktuell sein.
  • Sicherheitsbehälter: Verwende nur dafür vorgesehene, stabile und auslaufsichere Behälter. Falls ein Behälter beschädigt ist, muss er sofort ersetzt werden.
  • Trennung gefährlicher Substanzen: Nicht alle Stoffe dürfen zusammen gelagert werden! Beispielsweise können Säuren und Basen miteinander reagieren. Auch brennbare Stoffe sollten von oxidierenden Stoffen ferngehalten werden. Beachte dazu die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und Lagervorschriften.
  • Lagerraum: Gefahrstoffe gehören in speziell dafür vorgesehene Räume oder Sicherheitsschränke, die feuerfest, belüftet und gegen unbefugten Zugriff gesichert sind. Fluchtwege und Notduschen sollten in der Nähe sein.
  • Kleinmengenregelung: Wenn möglich, sollte nur die minimale notwendige Menge vor Ort gelagert werden, um das Gefahrenpotenzial zu reduzieren. Gefahrstoffe bis zu 200 kg dürfen in Arbeitsräumen gelagert werden, sofern die Einzelmengen pro Stoff nicht überschritten werden. Mengen über 1500 kg erfordern spezielle Gefahrstofflager.
  • Brennbare Stoffe: Mengen über 100 Liter müssen in Brandschutzschränken oder speziellen Brandschutzräumen gelagert werden.
  • Lithium-Ionen-Akkus: Diese bergen ein erhöhtes Brandrisiko und sollten nur unter Aufsicht geladen werden. Zudem sind geeignete Brandschutzmassnahmen zu treffen.
  • Mengenbegrenzung abhängig von der Gefährdungsbeurteilung: Je gefährlicher ein Gefahrstoff ist, desto geringer ist die Menge, die ausserhalb eines gesonderten Gefahrstofflagers aufbewahrt werden darf. Für entzündbare Flüssigkeiten der Gefahrstoffkategorie 1 beträgt sie zum Beispiel nur 10 kg. Wird diese Mengenbegrenzung überschritten, ist ein geeigneter Lagerraum oder Sicherheitsschrank erforderlich – selbst wenn die für die Kleinmengenlagerung erlaubte Gesamtmenge von 1500 kg noch nicht erreicht ist.
  • Präventive Massnahmen: Brandschutzkonzepte zur Eindämmung von Feuer sowie Alarmsysteme sollten eingerichtet sein.
  • Regelmässige Kontrolle: Gefahrstofflager müssen regelmässig überprüft werden, um Lecks, falsche Lagerungen oder veraltete Produkte frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
  • Aufbewahrung von Lösch- und Bindemitteln: Stelle sicher, dass geeignete Löschmittel und Bindemittel zur Hand sind, falls es zu einem Unfall oder Leck kommen sollte.

Zusammenfassung

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen erfordert besondere Aufmerksamkeit, insbesondere bei brennbaren Materialien und Lithium-Ionen-Akkus. Eine sorgfältige Inventaraufnahme und Klassifizierung sind essenziell, um geeignete Schutzmassnahmen zu treffen. Brennbare Stoffe über 100 Liter müssen in Brandschutzschränken oder -räumen aufbewahrt werden. Je gefährlicher ein Stoff ist, desto geringer darf die Menge sein, die ausserhalb eines speziellen Lagers aufbewahrt wird. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und kann sich von internen Beratungen (IB) unterstützen lassen. Zudem sollten Lithium-Ionen-Akkus unter Aufsicht geladen werden, um Brandrisiken zu minimieren. Präventive Massnahmen wie Brandschutz und Alarmierungssysteme sind unerlässlich.

FAQ

Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe sind chemische Substanzen oder Gemische, die eine Gefährdung für Menschen und Umwelt darstellen. Sie umfassen reizende und ätzende Stoffe, krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe, explosive oder leicht entzündliche Stoffe sowie Stoffe mit definierten Arbeitsplatzgrenzwerten.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Umgang mit Gefahrstoffen?

Der Arbeitgeber muss Gefahrstoffe vermeiden, Gefahren eindämmen und persönliche Schutzmassnahmen bereitstellen. Weitere Pflichten umfassen regelmässige Schulungen, Kennzeichnung nach GHS-Standards, Zugang zu Sicherheitsdatenblättern und regelmässige Gesundheitsuntersuchungen für gefährdete Mitarbeitergruppen.

Wie sollten Gefahrstoffe sicher gelagert werden?

Gefahrstoffe sollten in speziellen, feuerfesten und belüfteten Räumen oder Sicherheitsschränken gelagert werden. Eine klare Kennzeichnung und Trennung gefährlicher Substanzen sind wichtig. Brennbare Stoffe über 100 Liter müssen in Brandschutzschränken oder -räumen aufbewahrt werden.

Was ist die Kleinmengenregelung für Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe bis zu 200 kg dürfen in Arbeitsräumen gelagert werden, sofern die Einzelmengen pro Stoff nicht überschritten werden. Mengen über 1500 kg erfordern spezielle Gefahrstofflager. Die Mengenbegrenzung hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab.

Welche Massnahmen sollten bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus beachtet werden?

Lithium-Ionen-Akkus sollten nur unter Aufsicht geladen werden und geeignete Brandschutzmassnahmen müssen getroffen werden. Sie bergen ein erhöhtes Brandrisiko und erfordern besondere Vorsicht.

Welche präventiven Massnahmen sind bei der Lagerung von Gefahrstoffen notwendig?

Brandschutzkonzepte, Alarmsysteme und regelmässige Kontrollen des Gefahrstofflagers sind notwendig. Lösch- und Bindemittel sollten stets verfügbar sein, um im Notfall schnell reagieren zu können.

Welche Rolle spielen Sicherheitsdatenblätter im Umgang mit Gefahrstoffen?

Sicherheitsdatenblätter bieten wichtige Informationen zur sicheren Handhabung und Lagerung von Gefahrstoffen. Sie müssen für alle Mitarbeitenden zugänglich sein und regelmässig aktualisiert werden.